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Mitgliederbeiträge
Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich und setzt eine schriftliche Meldung, per E-Mail oder Post, an den Vorstand voraus. Mündliche Meldungen, per WhatsApp oder anderen sozialen Medien werden nicht akzeptiert. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Das Recht auf 14-tägige Widerrufung ohne Wertersatz ist geltend. Vorstandsmitglieder können immer 30 Tage im Voraus bis zur nächsten Generalversammlung austreten. Dies muss ebenfalls über eine schriftliche Meldung an die anderen Vorstandsmitglieder erfolgen. Mitglieder, die am selben Tag austreten, an dem die Mitgliederversammlung stattfindet, sind nicht mehr stimmberechtigt.
Ein Mitglied kann jederzeit aufgrund von
− Verletzung der Statuten
− Verstösse gegen die Ziele und Werte des Vereins
− Nicht Bezahlen der Mitgliederbeiträge
− Verletzung gegen das geltende Recht der Schweiz
− Rassistischen Äusserungen sowie Mobbing
− Körperliche und Emotionale Gewalt
Aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Ein Mitglied kann jederzeit mit genauen Begründungen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid, dagegen kann das Mitglied nicht rekurrieren. Bis zum endgültigen Entscheid ruhen die Mitgliederrechte. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand
ohne Weiteres ausgeschlossen werden.